Die Vertreterversammlung besteht aus 40 ‚Abgeordneten‘, von denen 36 von den Ärzten und vier von den Psychotherapeuten bestimmt werden. Für die Ärzte ist der KV-Bereich in 15 Wahlkreise unterteilt, die getrennt voneinander ihre Vertreter bestimmen. Die meisten Sitze (6) entfallen auf den Wahlkreis Kiel – auf die Wahlkreise Flensburg oder Plön dagegen bspw. nur einer. Das Wahlsystem stellt damit vor allem auf eine regional gleichberechtigte Repräsentanz ab.
Folge ist, dass es in einigen Wahlkreisen auch nur genau so viele Bewerber (1 oder 2) gibt, wie Sitze zu vergeben sind. Sämtliche Wahlvorschläge, regional sortierbar, sind bereits inkl. Steckbrief und Kontaktdaten online veröffentlicht. Es gibt dabei in Schleswig-Holstein sehr viele Einzelbewerber und nur in einigen städtischen Wahlkreisen überhaupt Wahllisten.
Das Wahlverfahren hängt im Detail davon ab, wie viele Sitze in Ihrem Wahlkreis zu vergeben sind. Wahlberechtigte haben prinzipiell jeweils so viele Stimmen, wie Kandidaten aus dem jeweiligen Wahlbezirk in die Abgeordnetenversammlung zu entsenden sind – sprich Kieler Ärzte dürfen bis zu sechs Kreuze setzen, Kollegen aus Plön dagegen nur eines.
Dementgegen wählen die PPs ihre vier Vertreter auf Bundeslandebene. Hier gibt es vier Wahlvorschläge mit insgesamt 6 Kandidaten/Kandidatinnen. Immer, wenn mehrere Stimmen zu vergeben sind, darf panaschiert und kulmuliert werden.
Achtung! Ihre Wahl wird ungültig, wenn …
- auf dem Stimmzettel mehr Kreuze als zulässig oder andere Zeichen gesetzt wurden.
- eine Unterschrift o.ä. hinzugesetzt wird, Stimmzettel oder -brief also personalisiert wurden.
- der Stimmzettel nicht korrekt in den Wahlumschlag gesteckt wurde, oder dieser nicht im sogenannten Wahlbrief (zweiter, äußerer Umschlag) in den Briefkasten geworfen wurde.
- mehrere Wähler in einem Wahlumschlag gemeinsam ihre Stimmzettel zurückschicken.