Die Vertreterversammlung besteht aus 40 ‚Abgeordneten‘,von denen wahrscheinlich 36 von den Ärzten und vier von den Psychotherapeuten gewählt werden. Verbindlich wird dies im September vom Wahlausschuss festgestellt. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten deshalb unterschiedliche Wahlunterlagen.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Vertreter in ihrer/seiner Gruppe zu wählen sind – d.h. Ärzte dürfen bis zu 36 Kreuze setzen, PPs bis zu vier. Diese Stimmen können auf vielfältige Weise vergeben werden und es dürfen auch Namen einer Liste gestrichen werden – was die Wahlregularien in Rheinland-Pfalz mit zu den kompliziertesten alle 17 KVen macht.
Wer es sich möglichst einfach machen will, setzt daher oberhalb der Auflistung aller Kandidaten einer Liste ein einzelnes so genanntes Listenkreuz, mittels dessen alle 36 Stimmen auf einen Schlag gleichmäßig von oben nach unten über die Kandidaten dieser Liste verteilt werden. Bei ärztlichen Listen mit genau 12 Kandidaten führt dies dazu, das jeder Kandidat 3 Stimme erhält. Bei Listen mit weniger Bewerbern verfallen dann einige der Stimmen – denn es können nicht mehr als drei Kreuze auf eine Person kulmuliert werden. Bei Listen mit mehr als 12, aber weniger als 36 Bewerbern erhalten manche Kandidaten auf diesem Weg mehrere Stimmen, die hinteren Listenplätze dagegen nur eine.
Sowohl alternativ als auch ergänzend ist es zulässig, die vier bzw. 36 Stimmen frei über alle Listen zu verteilen (Es darf panaschiert werden.‘). Wichtig ist jedoch, dass nur ein Listenkreuz gesetzt werden sollte. Allerdings kann dieses Listenkreuz mit weiteren Einzelstimmvergaben auf anderen als der angekreuzten Liste kombiniert werden.
Achtung! Ihre Wahl wird ungültig, wenn …
- auf dem Stimmzettel mehr als 36 Einzelstimmenkreuze oder als ein Listenkreuz gesetzt wurden.
- eine Unterschrift o.ä. hinzugesetzt wird, Stimmzettel oder -brief also personalisiert wurden.
- der Stimmzettel nicht korrekt in den Wahlumschlag gesteckt wurde, oder dieser nicht im
sogenannten Wahlbrief (zweiter, äußerer Umschlag) in den Briefkasten geworfen wurde.
- mehrere Wähler in einem Umschlag gemeinsam ihre Stimmzettel zurückschicken.