Die Vertreterversammlung besteht aus 50 ‚Abgeordneten‘,von denen 45 von den Ärzten und fünf von den Psychotherapeuten gewählt werden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten deshalb unterschiedliche Wahlunterlagen.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Vertreter in ihrer/seiner Gruppe zu wählen sind – d.h. Ärzte dürfen bis zu 45 Kreuze setzen, PPs bis zu fünf. Diese Stimmen können auf vielfältige Weise vergeben werden und es dürfen auch Namen einer Liste gestrichen werden – was die bayrischen Wahlregularien mit zu den kompliziertesten alle 17 KVen macht.
Wer es sich möglichst einfach machen will, setzt daher oberhalb der Auflistung aller Kandidaten einer Liste ein einzelnes so genanntes Listenkreuz, mittels dessen alle 45 Stimmen auf einen Schlag gleichmäßig von oben nach unten über die Kandidaten dieser Liste verteilt werden. Bei ärztlichen Listen mit genau 15 Kandidaten führt dies dazu, das jeder Kandidat 3 Stimme erhält. Bei Listen mit weniger Bewerbern verfallen dann einige der Stimmen – denn es können nicht mehr als drei Kreuze auf eine Person kulmuliert werden. Bei Listen mit mehr als 15, aber weniger als 45 Bewerbern erhalten manche Kandidaten auf diesem Weg mehrere Stimmen, die hinteren Listenplätze dagegen nur eine.
Sowohl alternativ als auch ergänzend ist es zulässig, die fünf bzw. 45 Stimmen frei über alle Listen zu verteilen (Es darf panaschiert werden.‘). Wichtig ist jedoch, dass keinesfalls mehr als ein Listenkreuz gesetzt werden darf. Allerdings kann dieses Listenkreuz mit weiteren Einzelstimmvergaben auf anderen als der angekreuzten Liste kombiniert werden.
Achtung! Ihre Wahl wird ungültig, wenn …
- auf dem Stimmzettel mehr Kreuze als für Ihre gruppe zulässig oder mehr als ein Listenkreuz gesetzt wurden.
- eine Unterschrift o.ä. hinzugesetzt wird, Stimmzettel oder -brief also personalisiert wurden.
- der Stimmzettel nicht korrekt in den Wahlumschlag gesteckt wurde, oder dieser nicht im sogenannten Wahlbrief (zweiter, äußerer Umschlag) in den Briefkasten geworfen wurde.
- mehrere Wähler in einem Wahlumschlag gemeinsam ihre Stimmzettel zurückschicken.