Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
ÄRZTEPARLAMENT
Ärzteparlament
KV-Vertreterversammlung
Legislatur 2022 – 2028
… weil jede Stimme zählt …
Informationen zu Regularien und Fristen für die Wahlen zu den 17 KV-Vertreterversammlungen
Selbstverwaltung ist ein Privileg.
Nutzen Sie es!
Für die Welt der ambulanten Versorgung sind die KVen maßgeblich bestimmend. Doch obwohl sie Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft sind, ist vorallem vielen angestellten Ärzten und Ärztinnen dieser Zusammenhang sowie die Tragweite der KV-Hoheit, aber auch die Möglichkeit zur eigenen Mitbestimmung nicht klar.
Dabei werden alle KVen und dadurch auch die KBV in ihrer Zusammensetzung und Ausrichtung wesentlich durch die alle sechs Jahre stattfindenden KV-Wahlen neu geprägt.
Die Unkenntnis (zu) vieler Ärzte und Ärztinnen zu ihrem Arbeitsrahmen, ist in diesem Sinne nicht nur theoretisch zu beklagen, sondern stellt insbesondere auch eine fahrlässig versäumte Chance dar, über die Rahmenbedingungen der ambulanten Leistungserbringung mitzubestimmen und zu entscheiden.
Möglichkeiten dazu gäbe es viele. Die am wenigsten zeitaufwändige ist die Abgabe der eigenen Stimme bei der im Sommer/Herbst 2022 stattfindenden Briefwahl.
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Im Gegensatz zu anderen Ländern wird die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht ausschließlich durch die Regierung oder den Staat gewährleistet. […] In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Das heißt: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – vor, aber die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich selbst, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.